Das Parkhaus wurde als öffentliche Tiefgarage unterhalb des Veranstaltungszentrums Congress Union Celle 1993 erstmals in Betrieb genommen.
Das Parkhaus verfügt auf drei Ebenen über insgesamt 327 Pkw-Stellplätze für Kurz- und Dauerparker. Davon sind 6 Behindertenplätze, 4 Gehbehindertenplätze.
Das dynamische Parkleitsystem führt zielsicher zur Einfahrt der Tiefgarage von der Straße Bullenberg.
Im Mai 2012 hat das Parkhaus ein neues Parkmanagementsystem erhalten. Die Ein- und Ausfahrschranken und -terminals und der Kassenbereich wurden erneuert und die bisherigen ChipCoins als „Schlüssel" im Parkhaus wurden durch Parktickets ersetzt. Wir erwarten durch den Einsatz der neuen Technik einen noch besseren Service für unsere Kunden.
Das Ziehen einer Parkkarte am Einfahrterminal (für Kurzparker) bzw. kontaktlose Vorhalten (für Dauer- und Sonderkarten) gibt die Einfahrt durch Öffnung der Schranke frei, so dass dann direkt zu einem freien Stellplatz gefahren werden kann. Die Ausfahrt wird nach Bezahlung des Parkgeldes an den Kassenautomaten und Einzug der Parkkarte (Kurzparker) bzw. kontaktloses Vorhalten am Ausfahrterminal durch Öffnung der Schranken freigegeben.
Dauerparker können Parktickets bei der Verwaltung persönlich, telefonisch oder per Email beantragen.
Einfahrtshöhe: 1,95 m
Für Kurzparker hat die Tiefgarage Congress Union folgende Einfahrtszeiten:
Montag - Samstag | Sonn- und Feiertagen |
---|---|
07:00 - 01:00 Uhr | 09:00 - 01:00 Uhr |
Die Ausfahrt ist 24 Stunden möglich.
Die WC-Anlage ist wie folgt geöffnet:
Montag - Donnerstag | Freitag - Samstag | Sonn- und Feiertage |
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07:00 - 20:00 Uhr | 07:00 - 18:00 Uhr | geschlossen |
Bei Sonderveranstaltungen können die WC-Öffnungszeiten variieren.
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie unsere Personalbereitschaft unter der Handy-Nr. 0175/2018076. Unter Verwendung der Parkkarte nach dem Bezahlvorgang ist die Ausfahrt jederzeit möglich. Der Zugang erfolgt über den Eingang im Bullenberg und Hannoversche Straße.
Das Parkgeld für Kurzparker beträgt bis 18:00 Uhr:
für die ersten 30 Minuten | 0,90 Euro |
für jede weiteren 30 Minuten | 0,80 Euro |
Das maximale Parkgeld pro Tag beträgt | 12,00 Euro |
Das Parkgeld für Kurzparker beträgt ab 18:00 Uhr:
von 18:00 bis 01:00 Uhr (bis 09:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen) | je 30 Minuten 0,70 Euro |
das Parkgeld kann höchstens betragen: | 4,00 Euro |
Das Parkgeld für Veranstaltungen beträgt ab 18:00 Uhr:
von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr (bis 09:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen) | pauschal 4,00 Euro |
Dieser Veranstaltungstarif kann ab 18:00 Uhr an den Kassenautomaten vor Beginn der Veranstaltung bezahlt werden. Bitte am Kassenautomaten erst den Tarif auswählen, anschließend die Parkkarte in den Kassenautomaten einstecken. |
7-Tage-Ticket zuzüglich Pfand für das ausgehändigte Sonderticket |
40,00 Euro 7,00 Euro |
30-Tage-Ticket zuzüglich Pfand für das ausgehändigte Sonderticket |
110,00 Euro 7,00 Euro |
Gültigkeit an 7 bzw. 30 aufeinanderfolgenden Tagen während der offiziellen Öffnungszeiten. Das Angebot ist freibleibend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz. Die Rückgabe des Pfandbetrages ist vor der letzten Ausfahrt am Kassenautomaten oder bei der Aufsicht möglich.
Wertkarte mit 10% Nachlass zuzüglich Pfand für das ausgehändigte Sonderticket |
5,00 Euro/10,00 Euro/20,00 Euro/30,00 Euro 7,00 Euro |
Die Wertkarte kann nur bei der Aufsicht im Parkhaus Südwall erworben werden. Bei Verlust der Karte werden keine Auszahlungen des aufgebuchten Betrages vorgenommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
Die Rückerstattung der Wertkarte mit einem Ladebetrag unter 10,00 Euro kann hingegen an allen Kassenautomaten in dem Parkhaus erfolgen, in dem die Wertkarte zu dieser Zeit eingebucht ist. Geldbetrag zzgl. Pfand wird dann ausgezahlt. Die Wertkarte wird anschließend bei der Ausfahrt eingezogen.
Bei jeder Ein- und Ausfahrt wird das Guthaben und die verbleibende Parkzeit der Wertkarte angezeigt. Das aktuelle Guthaben kann auch an den Kassenautomaten überprüft werden. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, kann die Wertkarte jederzeit an den Kassenautomaten im Wert von 5,00 Euro / 10,00 Euro / 20,00 Euro / 30,00 Euro wieder aufgeladen werden.
Die Wertkarte kann nicht über das Rabattiersystem der Celler Parkbetriebe GmbH entwertet werden.
Sollte ein Parkticket verloren gehen, wird ein erhöhtes Parkgeld in Höhe von 17,00 Euro erhoben.
Am blau gekennzeichneten Kassenautomaten wird der Ticketverlust über die Info-Taste gemeldet. Eine Freischaltung für ein neues Ticket erfolgt durch unser Personal. Es wird dann der o. g. Gesamtbetrag in Höhe von 17,00 Euro zur Zahlung fällig. Bitte fordern Sie anschließend unbedingt eine Quittung an, damit wir Ihnen den Pfandbetrag in Höhe von 7,00 Euro zurückerstatten können, falls sich das verlorene Parkticket wieder anfindet.
Als Dauerparker gelten die Benutzer, die einen Mietvertrag für einen Zeitraum ab einen Monat abschließen. Unter 6 Monaten Mietdauer werden Aufschläge berechnet. Bei einer Vertragsdauer von 6 Monaten und mehr beträgt das Parkgeld monatlich:
Stellplatz ohne Stellplatzgarantie Einstellzeit: täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr zuzüglich Pfand für die ausgehängte Parkkarte |
55,00 Euro 7,00 Euro |
Bei einer Vertragsdauer unter sechs Monaten betragen die Zuschläge für einen Stellplatz pro Monat |
20,00 Euro |
Ersatz-Karte für verlorene/beschädigte Dauerparker-Parktickets | 7,00 Euro |
Bei Selbstverschuldung und dem damit verbundenen Sondereinsatz eines Parkhausbediensteten
außerhalb der Öffnungszeiten wird Stundensatz von 60,00 Euro erhoben.
Gleicher Preis gilt u. a. auch bei Sondereinsätzen wegen Reinigungsarbeiten durch grobe Verunrei-
nigung des Parkhauses und dem damit verbundenen höheren Reinigungsaufwand,
Beseitigung von Schäden durch Vandalismus, Videosichtungen etc.
außerhalb der gekennzeichneten Flächen gem. Einstellbedingungen (Punkt 6.11) 12,00 Euro
Diese Parkgeldordnung gilt ab 01. Mai 2023
Stadtplan inkl. Parkhausübersicht (PDF)
Datenschutz Hinweisblatt Art 13.14. DS-GVO (Stand: 11.08.2022)