Das Parkhaus Nordwall wurde 1983 erstmals in Betrieb genommen und in einem weiteren Bauabschnitt 1996 erweitert. 2007 wurde innerhalb des Parkhauses ein neues kleines Fahrradparkhaus zur Minderung des Fahrradstellplatzdefizits in der Innenstadt eröffnet mit 47 sicheren Fahrradstellplätzen.
Das Parkhaus verfügt über insgesamt 411 Pkw-Stellplätze für Kurz- und Dauerparker. Davon sind 4 Behindertenplätze, 3 Gehbehindertenplätze, 6 Eltern mit Kind -Plätze, und 4 Plätze für Großraumfahrzeuge bis 2m Höhe. Ein Fahrradparkhaus rundet das Angebot ab.
Das dynamische Parkleitsystem führt zielsicher zur Einfahrt des Parkhauses an der Straße Nordwall bzw. Fritzenwiese (nur Dauerparker).
Das Ziehen einer Parkkarte am Einfahrterminal (für Kurzparker) bzw. kontaktlose Vorhalten (für Dauer- und Sonderkarten) gibt die Einfahrt durch Öffnung der Schranke frei, so dass dann direkt zu einem freien Stellplatz gefahren werden kann. Die Ausfahrt wird nach Bezahlung des Parkgeldes an den Kassenautomaten und Einzug der Parkkarte (Kurzparker) bzw. kontaktloses Vorhalten am Ausfahrterminal durch Öffnung der Schranken freigegeben.
Dauerparker können Parktickets bei der Verwaltung persönlich, telefonisch oder per Email beantragen.
Hinweis: E-Bikes können im kleinen Fahrradparkhaus in Parkhaus Nordwall zum Einstellpreis kostenlos mit Strom versorgt werden.
Einfahrtshöhe: 2 m
Für Kurzparker hat das Parkhaus Nordwall folgende Einfahrtszeiten:
Montag - Samstag | Sonn- und Feiertagen |
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07:00 - 22:00 Uhr | 09:00 - 22:00 Uhr |
Die Ausfahrt ist 24 Stunden möglich.
Die WC-Anlage ist wie folgt gebührenpflichtig (0, 50€) geöffnet:
Montag - Donnerstag | Frei- und Samstag | an Sonn- und Feiertagen |
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07:00 - 20:00 Uhr | 07:00 - 18:00 Uhr | geschlossen |
Bei Sonderveranstaltungen können die WC-Öffnungszeiten variieren.
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie unsere Personalbereitschaft unter der Handy-Nr. 0175/2018076. Unter Verwendung der Parkkarte nach dem Bezahlvorgang ist die Ausfahrt jederzeit möglich. Der Zugang erfolgt über den Tag-/Nachteingang Parkhaus Nordwall.
Das Parkgeld für Kurzparker beträgt bis 19:00 Uhr:
für die ersten 30 Minuten | 0,90 Euro |
für jede weiteren 30 Minuten | 0,80 Euro |
Das Parkgeld für Kurzparker beträgt ab 19:00 Uhr:
von 19:00 bis 22:00 Uhr | je Stunde 0,70 Euro |
von 19:00 bis 07:00 Uhr (bzw. bis 09:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen) | pauschal 3,00 Euro |
Das maximale Parkgeld pro Tag beträgt | 12,00 Euro |
7-Tage-Ticket zuzüglich Pfand für das ausgehändigte Sonderticket |
40,00 Euro 7,00 Euro |
30-Tage-Ticket zuzüglich Pfand für das ausgehändigte Sonderticket |
110,00 Euro 7,00 Euro |
Gültigkeit an 7 bzw. 30 aufeinanderfolgenden Tagen während der offiziellen Öffnungszeiten. Das Angebot ist freibleibend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz. Die Rückgabe des Pfandbetrages ist vor der letzten Ausfahrt am Kassenautomaten oder bei der Aufsicht möglich.
Wertkarte mit 10% Nachlass zuzüglich Pfand für das ausgehändigte Sonderticket |
5,00 Euro/10,00 Euro/20,00 Euro/30,00 Euro 7,00 Euro |
Die Wertkarte kann nur bei der Aufsicht im Parkhaus Südwall erworben werden. Bei Verlust der Karte werden keine Auszahlungen des aufgebuchten Betrages vorgenommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
Die Rückerstattung der Wertkarte mit einem Ladebetrag unter 10,00 Euro kann hingegen an allen Kassenautomaten in dem Parkhaus erfolgen, in dem die Wertkarte zu dieser Zeit eingebucht ist. Geldbetrag zzgl. Pfand wird dann ausgezahlt. Die Wertkarte wird anschließend bei der Ausfahrt eingezogen.
Bei jeder Ein- und Ausfahrt wird das Guthaben und die verbleibende Parkzeit der Wertkarte angezeigt. Das aktuelle Guthaben kann auch an den Kassenautomaten überprüft werden. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, kann die Wertkarte jederzeit an den Kassenautomaten im Wert von 5,00 Euro / 10,00 Euro / 20,00 Euro / 30,00 Euro wieder aufgeladen werden.
Die Wertkarte kann nicht über das Rabattiersystem der Celler Parkbetriebe GmbH entwertet werden.
Pro Kalendertag (je Einstellung) | 1,50 Euro |
Wochenticket (7 Tage) | 5,00 Euro |
Monatsticket (30 Tage) | 15,00 Euro |
Jahresticket (365 Tage) | 90,00 Euro |
Sollte ein Parkticket verloren gehen, wird ein erhöhtes Parkgeld in Höhe von 17,00 Euro erhoben.
Am blau gekennzeichneten Kassenautomaten wird der Ticketverlust über die Info-Taste gemeldet. Eine Freischaltung für ein neues Ticket erfolgt durch unser Personal. Es wird dann der o. g. Gesamtbetrag in Höhe von 17,00 Euro zur Zahlung fällig. Bitte fordern Sie anschließend unbedingt eine Quittung an, damit wir Ihnen den Pfandbetrag in Höhe von 7,00 Euro zurückerstatten können, falls sich das verlorene Parkticket wieder anfindet.
Als Dauerparker gelten die Benutzer, die einen Mietvertrag für einen Zeitraum ab einen Monat abschließen. Unter 6 Monaten Mietdauer werden Aufschläge berechnet. Bei einer Vertragsdauer von 6 Monaten und mehr beträgt das Parkgeld monatlich:
Für einen Tag- und Nachtplatz | 90,00 Euro |
zuzüglich Pfand für die ausgehändigte Parkkarte | 7,00 Euro |
Bei einer Vertragsdauer unter sechs Monaten betragen die Zuschläge:
Für einen Tag- und Nachtplatz | pro Monat 20,00 Euro |
Ersatz-Karte für verlorene/beschädigte Dauerparker-Parktickets | 7,00 Euro |
Bei Selbstverschuldung und dem damit verbundenen Sondereinsatz eines Parkhausbediensteten
außerhalb der Öffnungszeiten wird Stundensatz von 60,00 Euro erhoben.
Gleicher Preis gilt u. a. auch bei Sondereinsätzen wegen Reinigungsarbeiten durch grobe Ver-
unreinigung des Parkhauses und dem damit verbundenen höheren Reinigungsaufwand,
Beseitigung von Schäden durch Vandalismus, Videosichtungen etc.
außerhalb der gekennzeichneten Flächen gem. Einstellbedingungen (Punkt 6.11) 12,00 Euro
Diese Parkgeldordnung gilt ab 01. Mai 2023.
Parkgeldordnung Nordwall und Südwall (PDF)
Stadtplan inkl. Parkhausübersicht (PDF)
Datenschutz Hinweisblatt Art 13.14. DS-GVO (Stand: 11.08.2022)
Parkgeldordnung für das Fahrrad-Parkhaus im Parkhaus Nordwall (PDF)