Die P+R Anlage am Celler Hauptbahnhof wurde 1999 rechtzeitig zur EXPO 2000 als wichtiger Baustein des Umweltverbundes Auto - Bahn - Fahrrad - Bus erstmals in Betrieb genommen. Die Anlage befand sich bis zum 30.06.2023 im Eigentum der Stadt Celle, die die Betriebsführung an die Celler Parkbetriebe abgegeben haben. Seit dem 01.07.2023 ist die Celler Parkbetriebe GmbH Eigentümer der Parkanlage.
Das Parkhaus verfügt auf vier Ebenen über insgesamt 485 Pkw-Stellplätze für Kurz- und Dauerparker. Davon sind 24 Frauenparkplätze und 5 Behindertenplätze. 450 Fahrräder können auf zwei Ebenen kostenpflichtig (Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreskarten) gesichert abgestellt werden.
Anfang Dezember 2023 wurde mit der Modernisierung der technischen Anlagen begonnen und kurz darauf die neue Anlage in Betrieb genommen. Bei der Einfahrt erfolgt nun an der Schranke die kameragestützte Kennzeichenerfassung. Die Bezahlung der Parkgebühren erfolgt nun nicht mehr im Voraus, sondern vor Ausfahrt am Kassenautomaten durch Eingabe des Kennzeichens. Nach dem Bezahlvorgang erkennt die Kamera an der Ausfahrt das Kennzeichen und ermöglicht die Ausfahrt.
Zur Nutzung der Fahrradanlagen sind personalunabhängig jederzeit Tagestickets am Kassenautomaten vor der Einfahrt zu ziehen und zu bezahlen. Wochen-, Monats- und Jahreskarten sind am Kassenautomaten zu erwerben bzw. zu verlängern.
Wochenkarten gelten immer für den Zeitraum Montag bis Sonntag, unabhängig davon, wann Sie die Karte kaufen. (Kauf am Donnerstag, auch dann ist die Karte nur bis Sonntag gültig).
Einfahrtshöhe: 2 m
Täglich 24 Stunden geöffnet.
Pro Kalendertag | 3,00 EUR |
Pro Woche (7 Tage) | 12,00 EUR |
Pro Kalendermonat | 30,00 EUR |
Pro Jahr | 200,00 EUR |
PKW Monats- und Jahreskarten sind ausschließlich beim Parkhauspersonal in der P+R Anlage Bahnhof zu erwerben.
Die Kassenautomaten für PKW und Fahrrad befinden sich in den Treppenhäusern.
Parken ohne oder ohne gültigen Parkschein/-ausweis bei schuldhaftem Verhalten des Nutzers | 25,50 Euro |
Der Einsatz ein Parkhausbediensteten für die Beseitigung von Verunreinigungen oder Gefahrenquellen wird nach Aufwand berechnet.
Der Einsatz eines Parkhausbediensteten für die Beseitigung von Verunreinigungen oder Gefahrenquellen wird dem Verursacher nach Aufwand berechnet. Der Stundensatz beträgt 60,00 €.
Bei Verlust oder Zerstörung des Parkscheines/-ausweises wird kein Ersatz geleistet.
Diese Parkgeldordnung gilt ab 01. Januar 2024
Pro Kalendertag (je Einstellung) | 0,50 Euro |
Wochenticket (7 Tage) | 2,00 Euro |
Monatsticket (30 Tage) | 8,00 Euro |
Jahresticket (365 Tage) | 40,00 Euro |
Verlust des Parkscheines/-ausweises – Pfand für Chipkarte
Für das Parken ohne oder ohne gültigen Parkschein/-ausweis bzw. bei Verlust des Parkschein/-ausweis wird bei schuldhaftem Verhalten des Nutzers ein Parkgeld von 7,00 Euro erhoben.
Der Einsatz eines Parkhausbediensteten für die Beseitigung von Verunreinigung oder Gefahrenquellen wird dem Verursacher nach Aufwand berechnet.