Parkplatz Biermannstraße
Ab dem 01.01.2025 ist der Parkplatz Biermannstraße Eigentum der Celler Parkbetriebe, somit sind wir auch Betreiber des Parkplatzes. Zu diesem Datum weisen Parkschilder auf die neuen Nutzungsbedingungen und die Parkscheibenpflicht hin.
- Öffnungszeiten: Der Parkplatz ist durchgehend geöffnet
- Parkdauer:Das Parken ist kostenlos.
Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden; nachzuweisen durch Auslage einer Parkscheibe.
Es besteht in keinem Fall ein Rechtsanspruch auf einen Stellplatz.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Parkgeldordnung und den Einstellbedingungen, die ebenfalls ab dem 01.01.2025 gelten.
Wichtige Hinweise:
- Reisebusse, die z.B. zur Weihnachtsmarktzeit Celle besuchen oder Lieferfahrzeuge, Zugfahrzeuge und Anhänger von Ausstellern, zum Beispiel zum Schützenfest, dürfen weiterhin auch zukünftig hier kostenlos parken. In diesen Zeiträumen wird es -wie bisher- zu Absperrungen kommen.
- Der Parkplatz Biermannstraße liegt innerhalb des gesetzlich festgestellten Überschwemmungsgebiets der Unteraller sowie eines Hochwasserrisikobereichs, so dass das Parken auf dem Parkplatz ohnehin auf eigene Gefahr erfolgt.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung vom 13.12.2024
Downloads
Einstellbedingungen (PDF)
Parkgeldordnung (PDF)